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   BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01   

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BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01 (https://dejure.org/2002,28942)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01 (https://dejure.org/2002,28942)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 27 W (pat) 184/01 (https://dejure.org/2002,28942)
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  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01
    Darüberhinaus besteht auch keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, denn die jüngere Marke, die entgegen der Auffassung der Widersprechenden nicht durch den Bestandteil "Brant" geprägt wird (vgl. jetzt allgemein BGH GRUR 2000, 233, 234 f. - RAUSCH/ELFI RAUCH; für den hier maßgeblichen Modebereich vgl. bereits BGH GRUR 1999, 241, 244 - LIONS; ferner BpatGE 44, 53 - "Noelle Claris/CLARIS) unterscheidet sich von der älteren Marke schon durch den zusätzlich enthaltenen Vornamen "Tony".
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01
    Darüberhinaus besteht auch keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, denn die jüngere Marke, die entgegen der Auffassung der Widersprechenden nicht durch den Bestandteil "Brant" geprägt wird (vgl. jetzt allgemein BGH GRUR 2000, 233, 234 f. - RAUSCH/ELFI RAUCH; für den hier maßgeblichen Modebereich vgl. bereits BGH GRUR 1999, 241, 244 - LIONS; ferner BpatGE 44, 53 - "Noelle Claris/CLARIS) unterscheidet sich von der älteren Marke schon durch den zusätzlich enthaltenen Vornamen "Tony".
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01
    Einer solchen (neuen) Glaubhaftmachung bedurfte es deshalb, weil unter den Zeitraum nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG, für den die Markeninhaberin mangels einer Einschränkung ihrer Nichtbenutzungseinrede ebenfalls die rechtserhaltende Benutzung bestritten hat (vgl. Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 43 Rn. 21), jede einer Entscheidung über den Widerspruch vorausgehende Fünf-Jahres-Periode fällt (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 f. - Holtkamp).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 172/99

    Durch Änderung der Rechtsprechung bedingte Reduzierung markenrechtlicher

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 27 W (pat) 184/01
    Darüberhinaus besteht auch keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, denn die jüngere Marke, die entgegen der Auffassung der Widersprechenden nicht durch den Bestandteil "Brant" geprägt wird (vgl. jetzt allgemein BGH GRUR 2000, 233, 234 f. - RAUSCH/ELFI RAUCH; für den hier maßgeblichen Modebereich vgl. bereits BGH GRUR 1999, 241, 244 - LIONS; ferner BpatGE 44, 53 - "Noelle Claris/CLARIS) unterscheidet sich von der älteren Marke schon durch den zusätzlich enthaltenen Vornamen "Tony".
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